Mit meiner Arbeit unterstütze ich die vielfältigen Möglichkeiten der Gesundheitsförderung.
Im Dachverband der Freien Gesundheitsberufe e.V. haben sich Angehörige der unterschiedlichen Gesundheits- und Sozialberufe zusammengeschlossen, die mit ihrer beruflichen Tätigkeit und ihren vielfältigen Methoden die Gesundheit fördern. Eine wesentliche Gemeinsamkeit der Freien Gesundheitsberufe ist ihr ganzheitlicher Entwicklungs- und Gesundheitsbegriff, der sowohl körperliche, seelische, geistige und soziale als auch spirituelle und ökologische Aspekte des Menschen anerkennt und integriert. Sie wollen mit besonderer Kompetenz und Wirksamkeit zur Förderung der Gesundheit des einzelnen Menschen und ihrer sozialen Gemeinschaften beitragen und damit das allgemeine Gesundheitsbewusstsein entwickeln. Sie sind dabei den Grundsätzen der Ottawa Charta zur Gesundheitsförderung verpflichtet, die von der Weltgesundheitsorganisation im Jahr 1986 als grundlegende Leitlinie beschlossen und seitdem in verschiedenen Deklarationen bekräftigt wurde.
Ihren Dachverband verstehen die Freien Gesundheitsberufe als lernende Gemeinschaft in der sie ihre Berufsausübung kontinuierlich reflektieren, selbst kontrollieren und stetig verbessern. Ihre Berufsordnung beschreibt die allgemeinen Grundsätze einer guten heilkundlichen oder gesundheitsdienlichen Arbeit und formuliert die gemeinsame Überzeugung der Professionen zum Verhalten ihrer Mitglieder im Umgang mit Klienten und Teilnehmern, zur Kooperation untereinander und zur Zusammenarbeit mit den anderen Berufsgruppen und Fachleuten im Gesundheitswesen. Die Berufsordnung der Freien Gesundheitsberufe und die Festlegung von Berufspflichten dienen dem Ziel:
> Das Gesundheitsbewusstsein in uns selbst und gleichermaßen bei unseren Klientinnen und Teilnehmern zu kultivieren und zu stärken.
> Das Vertrauen der Menschen zu erhalten und zu fördern, die unsere Hilfe in Anspruch nehmen.
> Die Qualität unserer fachlichen Tätigkeit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung nachhaltig sicherzustellen.
> Die Unabhängigkeit und das Ansehen der Freien Gesundheitsberufe zu entfalten und zu wahren.
> Ein ethisch fundiertes Verhalten bei der Berufsausübung kontinuierlich zu pflegen und mit wirksamen Instrumenten der Selbstreflexion und der gegenseitigen Supervision zu überprüfen.
Die Angehörigen der Freien Gesundheitsberufe, die ihren Beruf ausüben, sind verpflichtet, sich in dem Umfange beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu ihrer Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist.
Eine korrekte Berufsausübung für Angehörige der Freien Gesundheitsberufe verlangt, dass sie beim Umgang mit Klientinnen und Teilnehmern
> die Würde und das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Menschen respektieren und ihre Privatsphäre achten und schützen.
> über die fachlichen Hilfen und Möglichkeiten in verständlicher und angemessener Weise informieren und alle Entscheidungen und Maßnahmen einvernehmlich mit ihnen abstimmen.
> Rücksicht auf ihre individuelle Situation, ihre Lebenslage, ihre körperlichen ,seelischen oder sozialen Bedingungen, Beeinträchtigungen oder Behinderungen nehmen.
> auch bei Meinungsverschiedenheiten sachlich und wertschätzend bleiben,
> ihren Mitteilungen gebührende Aufmerksamkeit entgegenbringen und ihrer Kritik achtsam und offen begegnen.
> physische, psychische, mentale und kommunikative Gewaltfreiheit zu üben.